Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung insbesondere von Kauf- und Dienstleistungsverträgen zwischen Kunden bzw. Unternehmen (nachfolgend Kunde genannt) und Romtec.ch Steck Roman (nachfolgend Romtec genannt).
Zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Alle Produkte werden nur unter der Bedingung entwickelt oder verkauft, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Romtec rechtsverbindlich anerkennt.
Romtec wird Personal und allenfalls beigezogene Dritte anweisen, als vertraulich bezeichnete Unterlagen und Informationen, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen und die im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden, streng vertraulich zu behandeln.
Romtec darf in jedem Fall Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden (Know-how) bezüglich Datenverarbeitung beliebig verwerten. Entsprechendes Wissen braucht Romtec nicht vertraulich zu behandeln.
Neue Accounts werden gegen Rechnung zahlbar innert 30 Tagen eingerichtet. Romtec verschickt nach Ablauf der eigentlichen Zahlungsfrist, und vor einer Deaktivierung des Accounts, dem Kunden eine Zahlungserinnerung.
Die Deaktivierung erfolgt, sofern auch 14 Tage nach der Zahlungserinnerung bei Romtec keine Zahlung eingegangen ist.
Romtec ist grundsätzlich dazu befugt, Accounts nach Ablauf der Zahlungsfrist, inklusive Inhalt zu löschen.
Für bestehende Accounts gilt eine generelle Zahlungsfrist von 30 Tagen. Sie werden in der Regel einen Monat vor Ablauf des Vertrags verrechnet.
Bei Zahlungsverzögerung erfolgt eine Mahnung per Email. Ist bei Ablauf der noch erstatteten Vertragslaufzeit die Zahlung nicht eingetroffen, kann der Account per sofort gesperrt werden.
Für eine allfällige Reaktivierung kann Romtec eine Gebühr von mindestens sFr. 50.- verlangen.
Romtec kann jederzeit den Leistungsumfang ändern, wenn gewisse Angebote und Optionen die Serverstablität beeinträchtigen oder handelsübliche Verbesserungen vorzunehmen sind.
Der Vertrag wird, wenn nicht anders vereinbart, für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.
Hat der Kunde nicht bis vier Wochen vor Ablauf des Vertrags gekündigt, wird der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert.
Romtec behält sich das Recht vor, ein Vertrag jederzeit fristlos und ohne vorherige Benachrichtigung zu kündigen.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit hat der Kunde generell kein Recht auf die Rückerstattung eines im (Voraus) bezahlten Betrags.
Für die Sicherung der durch Nutzen seines Accounts gespeicherten Daten ist der Kunde verantwortlich. Bei Datenverlusten ist der Kunde dazu verpflichtet, von den eigenen Sicherheitskopien Gebrauch zu machen.
Obwohl seitens Romtec regelmässige Backups erstellt werden, kann die Verwendung dieser weder verlangt noch garantiert werden.
Falls Romtec eine Wiederherstellung von verlorenen Daten vornimmt, kann dafür eine angemessene Aufwandsentschädigung verrechnet werden. Romtec kann ausserdem für die Löschung von Daten nicht belangt werden.
Romtec übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Daten und Handlungen, die der Kunde durch Nutzen seines Accounts sichert oder veröffentlicht bzw. tätigt.
Die Haftung liegt ausschliesslich beim Kunden.
Falls der Kunde seinen Account oder Teile davon an Dritte weitergibt, sei dies gegen Bezahlung oder unentgeltlich, haftet er automatisch auch für diese.
Romtec ist bestrebt, den Kunden über geplante Wartungsarbeiten oder sonstige vorgesehene Betriebsunterbrüche im Voraus in Kenntnis zu setzen.
Jedoch kann Romtec nicht für Betriebsunterbrüche, insbesondere aber nicht ausschliesslich aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen oder sogenannter höherer Gewalt usw., belangt werden.
Romtec lehnt jegliche Haftung für damit zusammenhängende Schäden, Strafen, Bussen, Ansprüche auf Schadenersatz, entgangene Gewinne oder Aufträge, und sonstige Forderungen ab.
Die Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht und der Gerichtsstand ist Burgdorf BE.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen.
Wiler b. Utzenstorf, 08.02.2022